Gummiwerk KRAIBURG Elastik GmbH & Co. KG
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Komfortmatten für
Das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) in Deutschland unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt- und Klimaschutzleistungen landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere zur Emissionsminderung – bei Neubau, Umbau oder Ausbau. Darunter fallen auch emissionsarme Stallböden. Im Folgenden geben wir einen Überblick über den aktuellen Stand der Fördermöglichkeiten in den Bundesländern.
Emissionsmindernde Stallböden sind laut der AFP-Richtlinie des Bundes offiziell förderfähig. Den Ländern
steht es aber frei, diese Richtlinie unterschiedlich umzusetzen. Explizit genannt werden diese Böden bisher in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW und Schleswig-Holstein (Stand: 10.03.2022). Die verhaltene Nennung in den anderen länderspezifischen Förderprogrammen könnte unter anderem an den bisher fehlenden,
verbindlichen Positivlisten für emissionsmindernde Techniken liegen. Dies hat sich nun geändert.
Das von der KTBL 2022 veröffentlichte Factsheet beschreibt mögliche „förderfähige Techniken zur Emissionsminderung in Stallbauten“. Hier sind auch emissionsarme Bodensysteme und deren Minderungspotential
genauer aufgeführt. Für planbefestigte Böden werden beispielsweise das 3 %-ige Quergefälle zur Mittelführung oder Rinnenmatten genannt. Auch spezielle Spaltenbodenauflagen, die den Schlitzanteil reduzieren, sowie Gummiauflagen mit konvexer Wölbung sind gelistet.
Das KTBL-Factsheet fasst den Stand des Wissens zu emissionsmindernden Techniken zusammen. Somit liegt in Deutschland erstmals eine Positivliste vor, die als Nachweis für die AFP-Förderung herangezogen und in der Regel auch akzeptiert wird.
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