Gummiwerk KRAIBURG Elastik GmbH & Co. KG
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Deutschland
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Komfortmatten für
Elastische Bodenbeläge werden in der Nutztierhaltung in vielfältiger Weise eingesetzt. Sie unterscheiden
sich unter anderem im Aufbau, in ihrer Weichheit und im Einsatzzweck. Ein Expertengremium hat sich
im DIN-Normenausschuss „Elastomer Matten“ damit beschäftigt, eine technische Regelsetzung für diesen
Bereich zu definieren. Das Ziel: einheitliche und verbindliche Standards für qualitativ hochwertige und
tiergerechte Produkte.
Der Stallboden ist in der Rinderhaltung die einzige Stalleinrichtung, die von den Tieren 24 Stunden täglich über
sieben Tage die Woche genutzt wird. Elastische Stallbodenbeläge von guter Qualität fördern die Tiergesundheit
und das Wohlbefinden (Gelenksgesundheit, Klauengesundheit, natürliches Tierverhalten, u.v.m). Dies bekräftigt
die Relevanz technischer Regelsetzung für elastische Stallmatten.
Sowohl in Förderprogrammen als auch in für Landwirte gesetzlich verbindlichen Verordnungen fehlten bisher
technische Regeln und Formulierungen. So ist im Agrarinvestitionsförderprogramm des Bundes (AFP) für die
Milchviehhaltung der Begriff „Komfortmatte“ nicht erläutert. Auch in der Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird für Kälber ein „weich oder elastisch verformbarer“ Untergrund vorgeschrieben. Weichheit und Elastizität ist nicht näher definiert.
Konkret sind zwei DIN-Normen für den Einsatz elastischer Stallmatten im Lauf- und Liegebereich von
Kälbern, Mastrindern und Milchkühen relevant. DIN 3763 liefert klare Anforderungen bezüglich Tiergerechtheit. Es erfolgt eine Einteilung der Weichheit in Klassen, zudem werden Mindestanforderungen für z. B. Rutschfestigkeit oder Säurebeständigkeit definiert. DIN 3763 ist bereits international anerkannt: viele
Inhalte wurden in die „ISO-Norm 22941 Rubber sheets for livestock-specification“ übernommen. DIN 3762 dient dem Schutz der Tiere und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Chemikalien (PAK). Naheliegend wäre die Anwendung der Normen auch in Verordnungen und Förderprogrammen. So könnten sich Landwirte bei Investitionen an einheitlichen und verbindlichen Standards orientieren und sich damit hinsichtlich gesetzlicher Verordnungen besser absichern.
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