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Spaltenmatten Rindermast: Auslegungskriterien

Auslegungskriterien für Vollspaltenbuchten in der Rindermast

Niedersachsen hat eine Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung beschlossen.
Andere Bundesländer könnten zügig mit Haltungsvorgaben nachziehen.

Vorgaben zur Liegefläche bei Vollspaltenbuchten lt. Tierschutzleitlinie:

  • Fläche aus elastischem Gummi oder Einstreu
  • Mindestflächenbedarf in Neubauten von Ein- und Zweiflächenvollspaltenbuchten mit Gummiauflage in Abhängigkeit vom Gewicht der Tiere:

VormastMittelmastEndmast
Ø Lebendgewicht (kg)250 - 449450 - 649≥ 650
Gesamtfläche/Tier (m²)2,53,03,5
davon Liegefläche/Tier (m²)*1,52,02,5

* die Liegefläche muss mindestens mit einer Gummiauflage ausgestattet sein

Warum Gummimatten?

Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen eine ausgeprägte Bevorzugung der weichen Gummimatten durch die Tiere. Die Praxis bestätigt dies. Sie bringen zudem klare gesundheitliche und wirtschaftliche Vorteile.

Durch die Bodengestaltung lassen sich die Tiere steuern. Sie liegen bevorzugt auf den Matten (bequem und wärmedämmend), aber auch das Aktivitätsverhalten wird gerne auf den Gummimatten ausgelebt (trittsicher).

› Daher empfehlen wir die Vollauslegung mit Matten

 optimal: die Vollspaltenbucht ist komplett mit Gummimatten ausgelegt

 

 

Bei Teilauslegung mit Gummimatten:

Rangniedere Tiere werden leicht verdrängt. Besonders wenn die gesamte Liegefläche nicht als solche genutzt werden kann, weil die Tiere am Fressplatz mit den Hinterbeinen auf den Matten stehen.

Wichtig: Tiere sollen beim Fressen entweder ganz oder gar nicht auf der Matte stehen!

Auch für die langjährige Funktionsfähigkeit ist dies relevant.

bei Teilauslegung mit Gummimatten in der Vollspaltenbucht sollen die Tiere nicht mit den Hinterbeinen auf der Matte stehen

bei Teilauslegung mit Gummimatten in der Vollspaltenbucht sollen die Bullen ganz oder gar nicht auf den Matten stehen

KRAIBURG InfoPlanungshilfe Fressplatztiefe:

  • Vormast: ca. 1,70 m
  • Mittelmast: ca. 1,80 m
  • Endmast: ca. 1,90 m

Je nach Rasse können die Abmessungen variieren.

Quelle: Unter-AG Mastrinder Niedersachsen: Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung, 2017

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