Gummiwerk KRAIBURG Elastik GmbH & Co. KG
Göllstraße 8
84529 Tittmoning
Deutschland
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Komfortmatten für
Niedersachsen hat eine Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung beschlossen.
Andere Bundesländer könnten zügig mit Haltungsvorgaben nachziehen.
Mindestflächenbedarf in Neubauten von Ein- und Zweiflächenvollspaltenbuchten mit Gummiauflage in Abhängigkeit vom Gewicht der Tiere:
Vormast | Mittelmast | Endmast | |
Ø Lebendgewicht (kg) | 250 - 449 | 450 - 649 | ≥ 650 |
Gesamtfläche/Tier (m²) | 2,5 | 3,0 | 3,5 |
davon Liegefläche/Tier (m²)* | 1,5 | 2,0 | 2,5 |
* die Liegefläche muss mindestens mit einer Gummiauflage ausgestattet sein
Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen eine ausgeprägte Bevorzugung der weichen Gummimatten durch die Tiere. Die Praxis bestätigt dies. Sie bringen zudem klare gesundheitliche und wirtschaftliche Vorteile.
Durch die Bodengestaltung lassen sich die Tiere steuern. Sie liegen bevorzugt auf den Matten (bequem und wärmedämmend), aber auch das Aktivitätsverhalten wird gerne auf den Gummimatten ausgelebt (trittsicher).
› Daher empfehlen wir die Vollauslegung mit Matten.
Rangniedere Tiere werden leicht verdrängt. Besonders wenn die gesamte Liegefläche nicht als solche genutzt werden kann, weil die Tiere am Fressplatz mit den Hinterbeinen auf den Matten stehen.
Wichtig: Tiere sollen beim Fressen entweder ganz oder gar nicht auf der Matte stehen!
Auch für die langjährige Funktionsfähigkeit ist dies relevant.
Planungshilfe Fressplatztiefe:
Je nach Rasse können die Abmessungen variieren.
Quelle: Unter-AG Mastrinder Niedersachsen: Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung, 2017